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Ja, das ist möglich! Wichtig ist, dass die Behandlung bei Versicherungsbeginn bereits abgeschlossen ist.
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Bis zu drei fehlende Zähne (Zahnlücken oder herausnehmbare Prothesen) können mit einem Beitragszuschlag von 20 Prozent je Zahn grundsätzlich versichert werden. Aber es gibt Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt des Abschlusses findet keine Zahnbehandlung statt oder ist vom Zahnarzt empfohlen bzw. beabsichtigt. Es wurde innerhalb der letzten drei Jahre keine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt. […]
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Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Zahnbehandlungen, Zahnersatzversorgungen sowie kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen haben oder bereits notwendig oder beabsichtigt waren bzw. vom Zahnarzt bereits empfohlen worden sind.
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Schritt 1 Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für die angeratene Behandlung. Schritt 2 Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und warten auf Rückmeldung zur Übernahme der Kosten. Schritt 3 Die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse mit den Angaben zur Kostenübernahme reichen Sie am besten per ARAG GesundheitsApp bei uns ein. Schritt 4 […]
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Sie erhalten umgehend Zugang zu unserem Dokumenten-Center Ganz gleich, welche Versicherung Sie bei uns abschließen: Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie sofort Zugang zu unserer umfassenden juristischen Online-Datenbank. Hier können Sie kostenlos rund 1.000 rechtlich geprüfte Musterdokumente zu unterschiedlichen Rechtsthemen gratis downloaden, individualisieren und sofort nutzen.
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Online Schnell und bequem zu Ihrer Zahnzusatzversicherung! Berechnen Sie im ersten Schritt Ihren Beitrag und schließen den Vertrag dann mit Ihren persönlichen Angaben ab. Beitrag berechnen und online abschließen Telefonisch unter0176 – 201 781 42 Rufen Sie mich an oder lassen Sie sich zurückrufen. Gerne beraten wir Sie telefonisch rund um die Zahnzusatzversicherung und die […]
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Erstmals ist eine Kündigung 24 Monate nach Vertragsbeginn möglich. Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Sollten wir den Beitrag erhöhen, gilt ein Sonderkündigungsrecht.