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Gilt der Versicherungsschutz auch für fehlende Zähne?

Bis zu drei fehlende Zähne (Zahnlücken oder herausnehmbare Prothesen) können mit einem Beitragszuschlag von 20 Prozent je Zahn grundsätzlich versichert werden. Aber es gibt Voraussetzungen:

 

    • Zum Zeitpunkt des Abschlusses findet keine Zahnbehandlung statt oder ist vom Zahnarzt empfohlen bzw. beabsichtigt.

 

    • Es wurde innerhalb der letzten drei Jahre keine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt.

 

Trifft mindestens eines von beidem zu, können wir die fehlenden Zähne nicht versichern.

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