Bis zu drei fehlende Zähne (Zahnlücken oder herausnehmbare Prothesen) können mit einem Beitragszuschlag von 20 Prozent je Zahn grundsätzlich versichert werden. Aber es gibt Voraussetzungen:
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- Zum Zeitpunkt des Abschlusses findet keine Zahnbehandlung statt oder ist vom Zahnarzt empfohlen bzw. beabsichtigt.
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- Es wurde innerhalb der letzten drei Jahre keine parodontale Erkrankung festgestellt und/oder behandelt.
Trifft mindestens eines von beidem zu, können wir die fehlenden Zähne nicht versichern.